1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES
1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde RossAktiv - Tours (im Folgenden "Veranstalter") den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Ausschreibung und die ergänzenden Informationen des Veranstalters für die jeweilige Fahrt, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
1.2 Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.
1.3 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.4 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch den Veranstalter zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form.
1.5 Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Veranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Veranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Veranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
1.6 Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z. B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss: Der Kunde wird Schritt für Schritt durch den Buchungsvorgang geleitet. Ihm steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung. Mit Betätigung der Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Vertrages entsprechend seiner Buchung (Anmeldung). Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zustande.
2. HYGIENEKONZEPTE / LEISTUNGEN / LEISTUNGSÄNDERUNGEN
2.1 Auch in herausfordernden Zeiten von Epidemie/Pandemie etc. wollen wir unseren Gästen unbeschwerte und sichere Fahrten ermöglichen. Deshalb ist das Erfüllen der Vorgaben unserer jeweils der aktuellen Situation angepassten Sicherheits- und Hygienekonzepte Voraussetzung für Fahrtantritt und Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen. Selbstauskünfte sind nach bestem Wissen und Gewissen zu erstellen. Bei der Vorlage eventuell geforderter Nachweise (z. B. Urkunden, Atteste und Testergebnisse) gilt dies sinngemäß.
2.2 Ansonsten ergeben sich die vertraglich vereinbarten Leistungen aus der Reisebestätigung, vgl. Ziffer 1.2 und 1.6, die im Rahmen Ihrer Vertragserklärung ergänzend auf die zugrunde liegende Ausschreibung Bezug nimmt. Eventuelle besondere Vereinbarungen, die aus Beweisgründen in Textform getroffen werden sollten, gelten vorrangig.
2.3 Nehmen Sie ab Fahrtbeginn einzelne Leistungen aus Gründen nicht in Anspruch, die vom Veranstalter nicht zu vertreten sind, haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Veranstalter ist jedoch verpflichtet, sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen zu bemühen, soweit es sich nicht um völlig unerhebliche Leistungen handelt.
2.4 Manchmal lassen sich Änderungen der Leistungen und der geplanten Abläufe faktisch nicht vermeiden, zum Beispiel ausgelöst durch Wettereinflüsse, staatliche Maßnahmen oder erforderliche Anpassungen von Sicherheits- und Hygienekonzepten. Der Veranstalter behält sich dadurch ausgelöste Änderungen, z. B. Wechsel der Routenführung und der Programmreihenfolge, Austausch von Teilen des Programms etc., in angemessenem Umfang vor, wird sich aber stets bemühen, die Abweichungen möglichst gering zu halten und Sie frühzeitig zu unterrichten. Bei erheblichen Änderungen bleiben Ihre sich hieraus ergebenden Ansprüche selbstverständlich unberührt. Unerhebliche, rechtzeitig und ordnungsgemäß gemäß § 651 f Abs. 2 BGB mitgeteilte, vorbehaltene Änderungen werden Vertragsinhalt. Im Fall einer mangelhaften Erbringung der geänderten Leistung bleiben Ihre Rechte und Ansprüche insoweit ebenfalls unberührt.
3. ZAHLUNG
3.1 Innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 50 % des Preises zu leisten. Der Restbetrag ist ohne weitere Zahlungsaufforderung spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn an uns zu leisten.
3.2 Bei Buchungen für Fahrten, welche einen Starttermin innerhalb von 14 Tagen nach der Buchung besitzen, ist der gesamte Reisepreis mit einer Zahlung zu leisten.
3.3 Ist der Reisepreis/ das Kursentgelt nicht bis spätestens 1 Woche vor Reisebeginn bei uns eingegangen, sind wir zur Kündigung des Vertrages sowie zur Geltendmachung der entsprechenden Rücktrittgebühren berechtigt. Wird der Vertrag von uns trotz Nichtbezahlung des vollständigen Preises nicht gekündigt, bestehen dennoch keine Ansprüche des Kunden auf die vertraglichen Leistungen. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden bleibt bestehen.
4. RÜCKTRITT DES KUNDEN VOR FAHRTBEGINN / KURSBEGINN
4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Beginn von der Fahrt / des Kurses zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Veranstalter zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
4.2 Tritt der Kunde vor Beginn zurück oder tritt er die Fahrt / Kurs nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Veranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder unvermeidbare außergewöhnliche Umstände vorliegen, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
4.3 Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Veranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Leistungen erwirbt. Der Veranstalter hat die folgenden prozentualen Entschädigungsbeträge entsprechend dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung und dem Fahrtbeginn ermittelt.
Bis einen Monat vor Fahrt/Kursbeginn: 50 % des Preises
Bis zwei Wochen vor Fahrt/Kursbeginn: 75 % des Preises
4.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Veranbstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die von ihm geforderte Pauschale.
4.5 Der Veranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der Veranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
4.6 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
5. RÜCKTRITT WEGEN NICHTERREICHENS DER MINDESTTEILNEHMERZAHL ODER HÖHERER GEWALT
5.1 Ist in der Reiseausschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so kann der Reiseveranstalter bis 30 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Wird die Fahrt / Kurs aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde die geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
5.2 Bei einem Rücktritt aus oben genanntem Grund übernimmt der Veranstalter keine Erstattungen für Fremdleistungen wie z. B. Zugfahrten, die der Kunde außerhalb des Leistungsangebotes des Veranstalters erworben hat.
5.3 Beide Seiten sind zur Kündigung berechtigt, falls die Fahrt / der Kurs durch unvorhersehbare höhere Gewalt, die keine der Parteien zu vertreten hat (Krieg, innere Unruhen, Hitze, MKS, Fahrverbote durch das Veterinäramt, etc.) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Wird der Vertrag gekündigt, so verliert der Veranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Preis. Er kann jedoch für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise/Kurs noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Veranstalter ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere den Kunden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von beiden Seiten je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.
6. KÜNDIGUNG UND AUSSCHLUSS AUS VERHALTENSBEDINGTEN, PSYCHISCHEN ODER PHYSISCHEN GRÜNDEN
6.1 Der Veranstalter kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
6.2 Ist der Kunde den in der jeweiligen Beschreibung genannten Anforderungen erkennbar körperlich oder psychisch nicht gewachsen, sind wir berechtigt, den Kunden ganz oder teilweise vom Reiseprogramm auszuschließen.
6.3 Bei Kündigung bzw. Ausschluss behält der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
7. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN
7.1 Mängelanzeige
Wird die Fahrt / der Kurs nicht frei von Mängeln erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Soweit der Veranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651 m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651 n BGB geltend machen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung während der Fahrt / des Kures zur Kenntnis zu geben. Die Leitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
7.2 Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde den Vertrag wegen eines Mangels kündigen, hat er dem Veranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
7.3 Reiseunterlagen
Der Kunde hat den Veranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Unterlagen (z. B. Treffpunkte) nicht innerhalb der vom Veranstalter mitgeteilten Frist erhält.
8. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG
8.1 Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
8.2 Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Ausstellungen), wenn diese Leistungen ausdrücklich als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Veranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651 b, 651 c, 651 w und 651 y BGB bleiben hierdurch unberührt. Der Veranstalter haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Veranstalters ursächlich war.
9. Versicherungen
9.1 Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen haben wir für jeden Kunden eine Versicherung abgeschlossen, die für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit dem Kunden den gezahlten Preis oder die Leistungen oder die Aufwendungen für die Rückreise erstattet. Den Sicherungsschein erhält der Kunde nach Leistung der Anzahlung.
9.2 Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit empfohlen.
10. GELTENDMACHUNG VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG
10.1 Ansprüche nach § 651 i BGB hat der Kunde gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Fahrt / der Kurs über diesen Vermittler gebucht war. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen. Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren nach 4 Wochen. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.
10.2 Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 4 Wochen nach dem Ende der Hemmung ein.
Stand: Jannuar 2023
RossAktiv-Tours
Geschäftsführung
Gunda Dlugosch
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91560 Heilsbronn
Telefon: 01525 - 330 59 13
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nach §19 UStG gilt die Kleinunternehmensregelung